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Beitragserhöhung zum 01. Januar 2020

Liebe Vereinsmitglieder,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Mitgliederversammlung am 25. September 2019 eine neue Beitragsordnung beschlossen hat, die ab dem 01. Januar 2020 in Kraft tritt. Die komplette Beitragsordnung können Sie hier nachlesen.

Die Notwendigkeit der Beitragserhöhung wurde im Vorstand des SVU im Detail analysiert und ein

entsprechender Vorschlag zur Anhebung für die Mitgliederversammlung erarbeitet. Hauptgrund für die Beitragsanhebung ist der Beschluss der Mitgliederversammlung des Landessportbundes Rheinland-Pfalz vom Juni 2016, in dem eine Anhebung der Mindestbeiträge in zwei Schritten (2018 und 2020) verabschiedet wurde. Die Erhebung der Mindestmitgliedsbeiträge ist Voraussetzung für den Erhalt von Zuschüssen.

 

Da wir mit unseren bisherigen Mitgliedsbeiträgen unter dem ab 2020 geltenden Mindestmitgliedsbeitrag liegen, ist eine Anhebung der Mitgliedsbeiträge unumgänglich, sonst würden wir als Sportverein Untermosel aus der Bezuschussung durch den Landessportbund herausfallen.

Auf der Mitgliederversammlung am 25. September 2019 wurde der vom Vorstand erarbeitete und vorgestellte Vorschlag in aller Ausführlichkeit diskutiert und anschließend ohne Gegenstimme von der Mitgliederversammlung zum 01. Januar 2020 beschlossen. Mit den neuen Mitgliedsbeiträgen zählt der SV Untermosel immer noch zu den günstigen Sportvereinen im Bereich des Landkreises Mayen-Koblenz.

Der Vorstand

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